Gesetze / Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung
StBAPO§ 89 Arbeitsausschüsse
Stand: 04.11.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/89#abs-1 (1) Der Koordinierungsausschuss kann zur Vorbereitung und Durchführung seiner Aufgaben Arbeitsausschüsse bilden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StBAPO%202022/89#abs-2 (2) Mit Zustimmung der obersten Landesbehörden können in die Arbeitsausschüsse weitere sachverständige Beschäftigte aufgenommen werden.